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Die Problematik der Grabenräumungen
Bei winterlicher Grabenräumung durch Fräse zerstückelte Erkröten. Foto: Axel KwetDas Federseeried ist von einem Netz aus Entwässerungsgräben durchzogen. Diese Gräben stellen wichtige Laich- und Überwinterungsgewässer für viele Amphibien dar und im Frühjahr und Sommer wachsen in diesen Gräben auch die Larven auf. Daraus ergeben sich jedoch Probleme für den Naturschutz: Einerseits müssen die Gräben geräumt werden, um sie als Laichplätze offenzuhalten, andererseits aber müssen diese Räumungen zum richtigen Zeitpunkt und in schonender Weise ablaufen.
Die maschinellen Grabenräumungen, die meist alle ein bis zwei Jahre im Winter stattfanden, erwiesen sich als starke Bedrohung vor allem für im Wasser überwinternde Grasfrösche und Erkröten, aber auch für viele andere Arten. Die kleineren Gräben wurden meist mit Hilfe einer Grabenfräse auf sehr rigorose Art geräumt. Für die großen Gräben stand als Räumungsmittel zwar der schonendere Schwimmbagger zur Verfügung, doch bevorzugen die meisten Amphibien eben die Kleingräben. Obwohl die jährlichen Amphibienverluste durch Zerstückelung auf diese Weise in die Hunderte gingen, konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob diese direkten Verluste tatsächlich auch zu einem Populationsrückgang führten, was aber zweifellos anzunehmen ist.
Weniger direkt, aber ebenfalls die Bestände beeinträchtigend, wirkten sich Räumungen durch die enstehenden Habitatveränderungen aus. In Gebieten, in denen keine Gräben von der Räumung verschont blieben, laichten die Amphibien kaum in diesen vegetationslosen und steilwandigen Gewässern. Andererseits zeigte sich, dass in Gebieten, in denen ein Teil der Gräben verschont geblieben war, die Tiere plastisch reagierten und diese noch gut strukturierten und mit Vegetation bestandenen Grabensysteme aufsuchten, während die ursprünglich genutzten, aber nun leergeräumten Laichgewässer aufgegegen wurden. Um den Tieren dieses Ausweichen überhaupt zu ermöglichen, muß bei Räumungsaktionen darauf geachtet werden, daß immer eine gewisse Anzahl Gräben oder Grabenabschnitte von der Säuberung ausgenommen wird.

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